Zum Erwerb der Mitgliedschaft nach § 3 der Satzung ist ein Aufnahmeantrag bei der Geschäftsstelle des Verbandes zu stellen. Neben den Daten des Antragstellers sollte in diesem auch angegeben werden, auf welcher Grundlage (Beschluss vom ....) die Mitgliedschaft beantragt wird.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.