











Der Vorstand ist das „politische“ Organ des Verbandes und besteht aus 14 vom Hauptausschuss gewählten Mitgliedervertretern.
Die Aufgaben des Vorstandes bestehen hauptsächlich darin, alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Verbandes zu entscheiden, soweit diese nicht in der Kompetenz des Hauptausschusses oder der Mitgliederversammlung liegen.