












Maßnahmen des Arbeitskampfes, wie Streiks und Aussperrungen, gehören zum Tarifgeschäft des Verbandes.
Als Arbeitgeber gilt es, schnell und konsequent zu handeln. Hierzu gehört auch die unverzügliche Streikanzeige mit dem Umfang der Maßnahmen ggü. der Geschäftsstelle des Verbandes.
Die Hinweise und Muster bieten Ihnen nach erfolgtem Login eine erste Handlungs-grundlage.

© Foto: KAV Sachsen